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Leistungen: Schadengutachten, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimer-Gutachten
Ihr Kfz Gutachter › Sachverständiger für Unfallschäden & Bewertungen
Nach einem Autounfall steht meist die Schuldfrage im Raum. Nach der Antwort auf diese Frage richtet sich auch der Fahrplan bei der Schadensabwicklung. Für Schäden die durch eine andere Person (Unfallverursacher) an Ihrem Fahrzeug verursacht werden, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers werden durch dessen Teilkasko oder Vollkasko getragen. Die Schadenshöhe lässt sich ohne die entsprechende Erfahrung eines zertifizierten Sachverständigen schlecht ermitteln. Oft treiben verdeckte Schäden die Kosten für die Instandsetzung in die Höhe. Beispielsweise kann sich hinter einem kleinen Kratzer am Stoßfänger auch eine verformte Karosserie verbergen. Dann können die Kosten massiv steigen. Zur Ermittlung der entstanden Reparaturkosten werden Kfz-Gutachter benötigt.
Merke: Kfz-Gutachter ermitteln nicht nur die Reparaturkosten die durch den Unfall entstanden sind. Auch der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfallschaden ist zu bestimmen.
Der Kfz-Gutachter nimmt Schäden auf, die durch das Unfallereignis, an Ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallschadensgutachten. Dafür werden sämtliche Mängel dokumentiert die nachweislich durch den Unfall entstanden sind. Auf Grundlage der festgestellten Unfallschäden wird der Aufwand für die Reparatur ermittelt. Die Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten (Aufwand) durch den Kfz-Gutachter ist die Grundlage für die Erstattung durch die Kfz-Versicherung. Ist eine Reparatur des Unfallfahrzeug nicht mehr möglich, wird der Schadensgutachter den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert im beschädigtem Zustand) ermitteln. Das Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen ist nicht zu vergleichen mit dem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Der Umfang ist deutlich höher.
Das bedeutet: Ein Schadengutachten deckt auch alle Prognoserisiken (Mehr- oder Folgekosten) ab. In einem Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt werden diese Prognoserisiken nicht berücksichtigt. Beispiele der nicht berücksichtigten Risiken sind die Wertminderung der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert des Fahrzeugs.
Der Kfz-Gutachter prüft das Unfallfahrzeug eingehend auf Schäden, Mängel und Defekte, die auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können. Die Erkenntnisse aus der Schadensaufnahme beschreibt und beurteilt der Kfz-Sachverständige exakt.
Der KFZ-Gutachter dokumentiert den detaillierten Ist- Zustand und folgende Informationen vom Unfallfahrzeug:
Vorweg erstmal: Ein unabhängiger Kfz-Gutachter mit entsprechender Qualifikation sollte immer hinzugezogen werden. Das gilt besonders für Geschädigte. Aber gehen wir der Reihe nach vor. Ein Unfall ist meistens eine Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Für die Klarheit nach einem Unfall und eine reibungslose Schadensabwicklung ohne finanzielle Verluste, ist ein Kfz-Gutachter in jedem Fall zu empfehlen.
Der Unfallverursacher sollte den Unfallschaden seiner Versicherung melden. Bei Schäden am Fahrzeug des Unfallverursacher wird die Versicherung die Regulierung des Unfallschadens übernehmen. Hier ist der Unfallverursacher an die Allgemeine Bedingung für seine Kfz-Versicherung (AKB) gebunden. In diesem Fall wird der Kfz-Gutachter von der Versicherung beauftragt, den Unfallschaden zu begutachten. Sollten Sie mit diesem Schadengutachten nicht einverstanden sein, können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch vom Unfallverursacher getragen werden.
Der Geschädigte (nicht Schuld am Unfall) hat immer die freie Wahl des Kfz-Gutachter / Sachverständigen. Er ist gut beraten einen qualifizierten Schadensgutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung des Unfallverursacher getragen. Nutzen Sie Ihrer Rechte. Vermeiden Sie Verluste.
Der Kfz-Sachverständige übernimmt für Sie die komplette Schadensabwicklung mit allen Beteiligten, Sie können sich entspannt zurücklehnen und die Profis arbeiten lassen.
Beim Unfallverursacher beauftragt die Versicherung in der Regel den Schadensgutachter. Hierzu einfach den Schaden der Versicherung melden, diese wird dann die entsprechenden Schritte einleiten. Als Geschädigter können Sie den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Achten Sie hier bitte auf die entsprechende Qualifikation.
Angenommen, Sie verursachen beim Ausparken einen Schaden am Fahrzeug vor Ihnen. Hier ist die Schuldfrage eindeutig. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Schaden am Fahrzeug vor Ihnen für Sie regulieren. Der Besitzer des Fahrzeugs vor Ihnen hat die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen, da er von Ihnen geschädigt wurde. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert. Das schließt ebenfalls die Kosten für den Kfz-Gutachter mit ein. Sollte jedoch der Unfallgegner (das Unfallfahrzeug vor Ihnen) eine Mitschuld am Unfall haben, trägt er die Kosten anteilig mit. Den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug trägt in diesem Beispiel Ihre Kaskoversicherung. Das schließt im Kaskofall die Kfz-Gutachterkosten mit ein. Im Zweifel ist immer zu empfehlen, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu Ihrem Unfallschaden zu Rate zu ziehen. Bei Kfz-Gutachtern ist diese Erstberatung in der Regel kostenlos.
Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen orientieren sich an der entsprechenden Schadenhöhe des Unfallschadens. Verwendet werden hierfür Tabellen der Prüforganisationen oder großer Fachverbände. Im Einzelfall können auch Stundensätze berechnet werden. Die Regel sind jedoch fixe Beträge je nach Schadenhöhe. Zusätzlich werden durch den Kfz-Gutachter Nebenkosten berechnet, diese gliedern sich in Fahrtkosten, Porto, Telefonate und die Erstellung der Fotodokumentation. Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden bezeichnet dessen Schadenhöhe 750,00 € nicht überschreitet. Diese Schäden sollten per Kurzgutachten abgerechnet werden. Diese Art Unfallschäden sind heute nur noch selten. Bei einem Schaden am Stoßfänger hinten ist man schnell bei 1.500,00 € Schadensumme. Lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich kleinen oder harmlosen Unfallschaden täuschen.
Unfallgutachten, Schadengutachten, Fahrzeugbewertung oder Oldtimer-Gutachten. Für Sie da, wenn Sie uns brauchen!
Unkomplizierte und kompetente Beratung bei Schadensfall. Schneller und reibungsloser Ablauf der Formalitäten. Sehr guter Kfz-Gutachter.
Super Arbeit und Top Preis Leistungsverhältnis, kann man nur weiter empfehlen! Vielen Dank an den Kfz Sachverständigen Rehhausen.
Der Kfz-Gutachter Rehhausen hat für meine Firma Fahrzeuge bewertet. Bei Ihm bleibt keine Frage unbeantwortet. Kann ich nur empfehlen.
Kfz Gutachter – bundesweit tätig
Wo ein Unfall stattfindet, ist unvorhersehbar. Daher komme ich zu Ihnen, wo auch immer Sie meine Hilfe benötigen. Sie können auch gern jederzeit einen Termin in meinem Sachverständigenbüro wahrnehmen. Rufen Sie mich einfach an.
Als Kfz-Gutachter, sind wir in erster Linie Experten für Kraftfahrzeuge. Unsere Aufgabe besteht darin - Fahrzeuge zu bewerten, zu begutachten und Schadensermittlungen an Fahrzeugen durchzuführen. Die Beurteilungen / Bewertungen sind dabei stets objektiv und professionell. Wir erstellen für Sie: Unfallgutachten, Wertgutachten, Begutachtung von Oldtimern und Gebrauchtwagen, Schadensbewertungen, technische Überprüfungen. Sollten Sie eines dieser Dienstleistungen benötigen? Dann kontaktieren Sie noch heute einen Kfz-Gutachter:
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