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Ablauf einer Schadensaufnahme

Ablauf einer Schadensaufnahme

Unfall in Sachsen - was ist nun zu tun? Sie benötigen schnelle Hilfe nach einem Unfall in Sachsen? Dann lassen Sie sich von mir persönlich und kostenlos beraten.

Die wichtigsten Schritte: Nach einem Unfall in Sachsen heißt es, einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Nur so können finanzielle Verluste vermieden und eine erfolgreiche Schadensabwicklung - ohne böse Überraschungen - erreicht werden.

Ihr Kfz Gutachter Sachsen

Begutachtung in Sachsen - wie funktioniert das? Ihnen ist ein Schaden entstanden und Sie möchten diesen neutral und unabhängig bewerten und regulieren lassen? Profitieren Sie von meiner Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung als Kfz Gutachter Sachsen.

So einfach geht es: Nach einem Unfall ist es immer ratsam, einen unabhängigen und kompetenten Kfz Gutachter Sachsen / Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Mit seiner Hilfe vermeiden Sie finanzielle Verluste und erzielen eine erfolgreiche Schadensabwicklung - ohne böse Überraschungen.

Ihr Kfz Gutachter Sachsen

Kfz Gutachten in Sachsen - was ist das? Vermeiden Sie nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, und lassen Sie sich von einem unabhängigen und kompetenten Kfz Gutachter Sachsen / Sachverständigen beraten.

Das müssen Sie wissen: In eine Schadensabwicklung sind viele Parteien involviert. Jeder versucht dabei seine ganz individuellen (finanziellen) Eigeninteressen durchzusetzen. Ein Gutachten dokumentiert den wirklichen Schadensumfang, unterstützt Sie damit bei der Beweissicherung, und bewahrt Sie damit vor finanziellen Verlusten.

Ihr Kfz Gutachter Sachsen

Kosten - mit was muss ich rechnen? Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachten durch einen KFZ-Sachverständigen orientieren sich an der entsprechenden Schadenhöhe des Unfallschadens. In einem klaren Schadensfall, in dem Sie keinerlei Schuld tragen, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr Schadengutachten. Dadurch entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Was Sie wissen und beachten sollten: Als zertifizierter und erfahrener Kfz Gutachter Sachsen / Sachverständiger werde ich Sie umfangreich beraten, und stehe für Sie gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.

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Leistungen: Schadengutachten, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimer-Gutachten

0176 66328908

Schadengutachten

791

Fahrzeugbewertung

3897

Oldtimer-Gutachten

431

Hilfe? Kein Problem!

Unfallgutachten, Schadengutachten, Fahrzeugbewertung oder Oldtimer-Gutachten. Für Sie da, wenn Sie uns brauchen!

0176 66328908

Ihre Kfz Gutachter Sachsen

Wo ein Unfall in Sachsen stattfindet, ist unvorhersehbar. Daher komme ich zu Ihnen, wo auch immer Sie meine Hilfe benötigen. Sie können auch gern jederzeit einen Termin in meinem Sachverständigenbüro wahrnehmen. Rufen Sie mich einfach an.

 

 

 

 

Kfz-Gutachter Sachsen: Profitieren auch Sie von einem unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter, wenn es um Schadengutachten, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und Oldtimer-Gutachten geht!

Als Kfz-Gutachter in Sachsen, sind wir in erster Linie Experten für Kraftfahrzeuge. Unsere Aufgabe besteht darin - Fahrzeuge zu bewerten, zu begutachten und Schadensermittlungen an Fahrzeugen durchzuführen. Die Beurteilungen / Bewertungen sind dabei stets objektiv und professionell. Wir erstellen für Sie in Sachsen: Unfallgutachten, Wertgutachten, Begutachtung von Oldtimern und Gebrauchtwagen, Schadensbewertungen, technische Überprüfungen. Sollten Sie eines dieser Dienstleistungen benötigen? Dann kontaktieren Sie noch heute einen Kfz-Gutachter aus Sachsen:

  • Kfz Gutachter Sachsen: Arnt Rehhausen
  • Dienstleistungen: Schadengutachten, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimer-Gutachten
  • Telefon: 0176 66328908
  • E-Mail: kontakt@kfzgutachter-in.de
     

Wissenswertes über das Bundesland Sachsen

Sachsen Bundesland: "Sachsen ist ein Bundesland im Osten von Deutschland. Wie Bayern und Thüringen nennt es sich Freistaat. Bis 1918 war es ein Königreich.
Seine Hauptstadt heißt Dresden, weitere große Städte sind Leipzig und Chemnitz. In Sachsen leben etwa vier Millionen Menschen, die allermeisten davon sprechen deutsch als Muttersprache. Nur ganz im Osten des Landes, in der Oberlausitz, gibt es eine kleine Minderheit, die Sorben. Die Sorbische Sprache ist mehr mit dem polnischen und tschechischen verwandt. Die Landschaft ist im Norden eher flach oder hügelig, im Süden gibt es viele Berge. An der Grenze zu Tschechien erstreckt sich das Erzgebirge. Das heißt so, weil dort früher Erze aus dem Berg gegraben wurden. Aus Erz holt man Metalle. Dort liegt auch der höchste Berg Sachsens: Der Fichtelberg ist 1215 Meter hoch. Östlich der Elbe liegt das Elbsandsteingebirge: Bergsteiger und Kletterer mögen diese „Sächsische Schweiz“ sehr. In Sachsen gibt es viele Fabriken, in denen zum Beispiel Autos oder Maschinen gebaut werden. In der Nähe von Leipzig wird Braunkohle gefördert. Im Erzgebirge gibt es zwar heute keinen Bergbau mehr, dafür fahren aber viele Leute hierher in den Urlaub, besonders im Winter. Der Name des Landes kommt von dem alten Germanenstamm der Sachsen, die im frühen Mittelalter ungefähr im heutigen Niedersachsen lebten. Die sächsischen Herzöge waren damals mächtige Herrscher, einige von ihnen wurden sogar zu deutschen Königen und Kaisern gewählt. Im Laufe der Jahrhunderte herrschten sie über andere Gebiete, und langsam „wanderte“ damit auch der Name „Sachsen“ immer weiter die Elbe hinauf, nach Osten. Deshalb gibt es zwischen Sachsen und Niedersachsen auch noch ein drittes Bundesland mit ähnlichem Namen: Sachsen-Anhalt. Im Gebiet des heutigen Sachsen lebten damals noch Slawen, die mehr mit den heutigen Polen oder Tschechen verwandt sind. Die Sorben in der Oberlausitz sind ein kleiner Rest von ihnen. Seit dem 12. Jahrhundert kamen immer mehr Deutsche ins Land, nachdem man im Erzgebirge Silber und andere wertvolle Metalle gefunden hatte. Das Silber aus dem Erzgebirge machte die sächsischen Fürsten so reich, dass sie in Dresden und Umgebung prunkvolle Schlösser bauen und viele Kunstschätze sammeln konnten, die man noch heute in den Dresdner Museen sehen kann. Im 19. und 20. Jahrhundert gab es in Sachsen viel Industrie. Die erste Fern-Eisenbahn fuhr hier zwischen Dresden und Leipzig. Und auch wenn das Auto nicht in Sachsen erfunden wurde, gab es hier schon bald die meisten Autofabriken. Es war lange Zeit eines der reichsten deutschen Länder. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland geteilt. Sachsen gehörte danach etwa 40 Jahre lang nicht zur Bundesrepublik Deutschland, sondern zur Deutschen Demokratischen Republik, der DDR. Während dieser Zeit herrschte in Sachsen, wie im Rest der DDR, die Staatsform des Kommunismus. Seit der Wiedervereinigung ist Sachsen wieder ein Bundesland von Gesamtdeutschland. Aus Sachsen kamen viele berühmte Menschen, zum Beispiel der Komponist Richard Wagner oder der Schriftsteller Karl May, der die Winnetou-Bücher geschrieben hat. Sachse ist auch der erste deutsche Weltraumfahrer, Sigmund Jähn. Dresden ist vor allem für seine Museen und Sehenswürdigkeiten bekannt: Dresdner Zwinger, Semperoper, Frauenkirche, aber auch für den Dresdner Christstollen. Leipzig ist eine bedeutende Buchhandels- und Messestadt. Einmal im Jahr gibt es hier eine große Ausstellung, wo man neue Bücher lesen und kaufen kann. Im Erzgebirge wird schon lange nicht mehr nach Erz gegraben. Aber es gibt von früher her noch Kunsthandwerk. Man baut zum Beispiel Musikinstrumente, Spielzeug und Weihnachtsschmuck aus Holz, wie die bekannte Weihnachtspyramide."


 

Mit unseren bundesweit tätigen Kfz-Sachverständigen betreuen wir bereits Kunden in Sachsen:



Wann benötige ich in Sachsen einen KFZ-Gutachter und was macht einen Gutachter aus?

Nach einem Autounfall in Sachsen steht meist die Schuldfrage im Raum. Nach der Antwort auf diese Frage richtet sich auch der Fahrplan bei der Schadensabwicklung. Für Schäden die durch eine andere Person (Unfallverursacher) an Ihrem Fahrzeug in Sachsen verursacht werden, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers werden durch dessen Teilkasko oder Vollkasko getragen. Die Schadenshöhe lässt sich ohne die entsprechende Erfahrung eines zertifizierten Sachverständigen schlecht ermitteln. Oft treiben verdeckte Schäden die Kosten für die Instandsetzung in die Höhe. Beispielsweise kann sich hinter einem kleinen Kratzer am Stoßfänger auch eine verformte Karosserie verbergen. Dann können die Kosten massiv steigen. Zur Ermittlung der entstanden Reparaturkosten werden KFZ Gutachter benötigt.
Merke: KFZ Gutachter ermitteln nicht nur die Reparaturkosten die durch den Unfall in Sachsen entstanden sind. Auch der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfallschaden ist zu bestimmen.

Was macht ein KFZ-Gutachter in Sachsen?
Der KFZ-Gutachter in Sachsen nimmt Schäden auf, die durch das Unfallereignis, an Ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallschadensgutachten. Dafür werden sämtliche Mängel dokumentiert die nachweislich durch den Unfall entstanden sind. Auf Grundlage der festgestellten Unfallschäden wird der Aufwand für die Reparatur ermittelt. Die Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten (Aufwand) durch den KFZ Gutachter ist die Grundlage für die Erstattung durch die KFZ-Versicherung. Ist eine Reparatur des Unfallfahrzeug nicht mehr möglich, wird der Schadensgutachter den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert im beschädigtem Zustand) ermitteln. Das Schadengutachten eines KFZ-Sachverständigen ist nicht zu vergleichen mit dem Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt. Der Umfang ist deutlich höher.

Das bedeutet: Ein Schadengutachten deckt auch alle Prognoserisiken (Mehr- oder Folgekosten) ab. In einem Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt werden diese Prognoserisiken nicht berücksichtigt. Beispiele der nicht berücksichtigten Risiken sind die Wertminderung der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert des Fahrzeugs.

Wie erstellt der KFZ-Gutachter in Sachsen ein Gutachten?
Der KFZ-Gutachter prüft in Sachsen das Unfallfahrzeug eingehend auf Schäden, Mängel und Defekte die auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können. Die Erkenntnisse aus der Schadensaufnahme beschreibt und beurteilt der KFZ-Sachverständige exakt.
Der KFZ-Gutachter dokumentiert den detaillierten Ist- Zustand und folgende Informationen vom Unfallfahrzeug:

  • Technische Daten zum Unfallfahrzeug
  • Die Ausstattung
  • Exakte Beschreibung der Unfallschäden
  • Notwendige Reparaturen und deren Umfang
  • Fotodokumentation der Unfallschäden
  • Fotodokumentation des allgemeinen Fahrzeugzustand
  • Erstellung der Kostenkalkulation für Unfallschäden
  • Reparaturdauer
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom Schaden
  • Liegt ein Totalschaden vor
  • Prüfung auf reparierte oder unreparierte Vorschäden
  • Ermittlung des Restwerts
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Aufschlüsselung der Mietwagenklasse
  • Ermittlung des Nutzungsausfall
     

Wann muss ein KFZ-Gutachter in Sachsen hinzugezogen werden?
Vorweg erstmal: Ein unabhängiger KFZ-Gutachter mit entsprechender Qualifikation sollte immer hinzugezogen werden. Das gilt besonders für Geschädigte in Sachsen. Aber gehen wir der Reihe nach vor. Ein Unfall ist meistens eine Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Für die Klarheit nach einem Unfall und eine reibungslose Schadensabwicklung, ohne finanzielle Verluste, ist ein KFZ-Gutachter in jedem Fall zu empfehlen.
Der Unfallverursacher sollte den Unfallschaden seiner Versicherung melden. Bei Schäden am Fahrzeug des Unfallverursacher wird die Versicherung die Regulierung des Unfallschadens übernehmen. Hier ist der Unfallverursacher an die Allgemeine Bedingung für seine KFZ-Versicherung (AKB) gebunden. In diesem Fall wird der KFZ-Gutachter von der Versicherung beauftragt, den Unfallschaden zu begutachten. Sollten Sie mit diesem Schadengutachten nicht einverstanden sein, können Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch vom Unfallverursacher getragen werden.
Der Geschädigte (nicht Schuld am Unfall) hat immer die freie Wahl des KFZ Gutachter / Sachverständigen. Er ist gut beraten einen qualifizierten Schadensgutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung des Unfallverursacher getragen. Nutzen Sie Ihrer Rechte. Vermeiden Sie Verluste.
Der KFZ-Sachverständige übernimmt für Sie die komplette Schadensabwicklung mit allen Beteiligten, Sie können sich entspannt zurücklehnen und die Profis arbeiten lassen.
 

Wer beauftragt den KFZ-Gutachter in Sachsen?
Beim Unfallverursacher beauftragt die Versicherung in der Regel den Schadensgutachter. Hierzu einfach den Schaden der Versicherung melden, diese werden dann die entsprechenden Schritte einleiten. Als Geschädigter können Sie den KFZ-Gutachter in Sachsen frei wählen. Achten Sie hier bitte auf die entsprechende Qualifikation.
 

Wer bezahlt den KFZ-Gutachter?
Angenommen Sie verursachen beim Ausparken, einen Schaden am Fahrzeug vor Ihnen. Hier ist die Schuldfrage eindeutig. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Schaden am Fahrzeug vor Ihnen für Sie regulieren. Der Besitzer des Fahrzeugs vor Ihnen hat die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen, da er von Ihnen geschädigt wurde. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert. Das schließt ebenfalls die Kosten für den KFZ-Gutachter mit ein. Sollte jedoch der Unfallgegner (das Unfallfahrzeug vor Ihnen) eine Mitschuld am Unfall haben, trägt er die Kosten anteilig mit. Den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug trägt in diesem Beispiel Ihre Kaskoversicherung. Das schließt im Kaskofall die KFZ-Gutachterkosten mit ein. Im Zweifel ist immer zu empfehlen einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu ihrem Unfallschaden zu Rate zu ziehen. Bei KFZ-Gutachtern ist diese Erstberatung in der Regel kostenlos.
 

Was kostet ein KFZ-Gutachter?
Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachten durch einen KFZ-Sachverständigen orientieren sich an der entsprechenden Schadenhöhe des Unfallschadens. Verwendet werden hierfür Tabellen der Prüforganisationen oder großer Fachverbände. Im Einzelfall können auch Stundensätze berechnet werden. Die Regel sind jedoch fixe Beträge je nach Schadenhöhe. Zusätzlich werden durch den KFZ-Gutachter Nebenkosten berechnet, diese gliedern sich in Fahrtkosten, Porto, Telefonate und die Erstellung der Fotodokumentation. Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden bezeichnet dessen Schadenhöhe 750,00 € nicht überschreitet. Diese Schäden sollten per Kurzgutachten abgerechnet werden. Diese Art Unfallschäden sind heute nur noch selten. Bei einem Schaden am Stoßfänger hinten ist man schnell bei 1.500,00 € Schadensumme. Lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich kleinen oder harmlosen Unfallschaden täuschen.


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